Die ePA kurz erklärt
Was Sie wissen müssen: Dr. Stefan Schwenzer erklärt die elektronische Patientenakte.
Was ist die ePA?
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten ab 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Wer dies nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Die ePA ist ein digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten. Dort werden alle Ihre Behandlungsdaten aus Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken abgelegt.
Wann kommt die ePA?
Derzeit läuft die ePA nur in Testregionen. Sie sollte bereits im Februar 2025 für alle freigeschaltet werden. Wegen offener technischer und organisatorischer Fragen wurde die Einführung verschoben und soll nun frühestens ab April 2025 erfolgen.
Wie funktioniert die ePA ?
Die ePA wird automatisch durch Ihre Krankenkasse angelegt, wenn Sie nicht widersprechen. Gespeichert werden die Daten auf einem Server der Krankenkasse. Wichtig zu wissen: die ePA wird auch automatisch für Kinder sowie für Menschen angelegt, die nicht zustimmungsfähig sind (z. B. Demenzkranke). Hier muss ggf. der gesetzliche Vormund widersprechen. Kinder haben ab 15 Jahren das Recht, selbst über ihre ePA zu entscheiden.
Was wird in der ePA gespeichert?
Sofern nicht widersprochen wurde, werden automatisch Daten, die im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder bei der Einlösung von Rezepten in der Apotheke entstehen in der ePA gespeichert. Dies sind beispielsweise Diagnosen, Labordaten, Befunde, Röntgenbilder und die Liste der verordneten und abgegebene Medikamente. Auch Abrechnungsdaten werden automatisch von der Krankenkasse hinzugefügt. Wichtig zu wissen: in der ePA ist auch sichtbar, ob ein Rezept eingelöst wurde.
Ist die ePA sicher?
Krankenkassen und Politik versprechen eine hohe Sicherheit der Gesundheitsdaten. Allerdings hat der Chaos Computerclub bereits auf Sicherheitsrisiken hingewiesen. Daher hat sich die Einführung der ePA verzögert. Die Sicherheit soll weiter verbessert werden. Dennoch ist eine 100%ige Datensicherheit schwer herzustellen.
Wer kann meine ePA einsehen?
Voraussetzung für den Zugriff durch Dritte ist ein elektronischer Heilberufsausweis. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen und Apotheken haben im Behandlungsfall Einsicht in die Daten. Zugriff haben auch weitere Berufsgruppen, wie Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeuten, Diätassistenten und Psychotherapeuten. Durch die Übergabe und das Einlesen Ihrer Gesundheitskarte geben Sie automatisch Ihr Einverständnis. Sie haben aber die Möglichkeit, einzelne Institutionen für den ePA-Zugriff zu sperren oder bestimmte Dokumente zu verbergen. Krankenkassen dürfen die Daten der ePA nicht einsehen.
Wie kann ich selbst in meine ePA schauen und Einstellungen ändern?
Mit einer ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie auf die ePA zugreifen und einstellen, wer Zugriff auf die Daten haben soll. Es ist auch möglich, Stellvertretern (z. B. Angehörigen) den Zugriff ermöglichen. Krankenkassen haben zudem sogenannte Ombudsstellen, über die Versicherte ohne Smartphone Ihre ePA-Daten einsehen und Einstellungen vornehmen können.
Weitere Informationen zur ePA erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder auf unserer Website.