Das E-Rezept: ein Update

Seit dem 1. Januar bekommen Sie bei Ihrem Arzt in der Regel ein E-Rezept ausgestellt.

Das gute alte rosa Rezeptformular hat (fast) ausgedient. Das neue E-Rezept hat viele Vorteile, es macht aber – gerade am Anfang – auch manche Probleme. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Probleme in den Griff kriegen.

Keine Angst vor dem E-Rezept

Zunächst die gute Nachricht: das E-Rezept muss Ihnen in der Regel keine Sorgen bereiten. Kommen Sie damit wie gewohnt in Ihre KOSMOS Apotheke. Wir haben uns gut vorbereitet und stehen Ihnen auch bei Fragen und Problemen gerne zur Seite.
Viele Arztpraxen sind seit Anfang Januar dazu übergegangen, digitale Rezepte auszustellen und diese „auf“ Ihrer Gesundheitskarte zu speichern. Strenggenommen liegt das Rezept jedoch nicht auf der Karte, sondern in einem sicheren zentralen Datenspeicher, der „TI-Cloud“. Ihre Gesundheitskarte ist nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke an das Rezept kommt.

Problem fehlende Arzt-Signatur

In den zentralen Datenspeicher kommt das Rezept aber erst, wenn es von der Ärztin oder vom Arzt digital signiert, also unterschrieben wurde. Hier kommt es zu Problemen, wenn Ärzte das Rezept erst signieren, wenn Sie die Praxis schon lange verlassen haben und schon in der Apotheke stehen, um das Rezept einzulösen. Da das Rezept noch nicht im Datenspeicher liegt, kann es auch noch nicht mit der Gesundheitskarte abgerufen werden. Das ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich. Denn um Ihr Rezept einzulösen, müssen Sie noch ein zweites Mal aus dem Haus gehen. Zudem haben wir in der KOSMOS Apotheke die meisten Medikamente, die von den Ärzten in unserer Umgebung verordnet werden, vorrätig und könnten Sie bei einem signierten E-Rezept sofort versorgen.
In seltenen Fällen kann es auch zu technischen oder organisatorischen Schwierigkeiten beim nachträglichen Signieren der Rezepte durch die Ärztin bzw. den Arzt kommen. Dann kann es sogar notwendig sein, erneut in der Praxis anzurufen und nachzufragen, was aus dem Rezept geworden ist. Da es keinen Ausdruck des Rezepts gibt, können wir in der Apotheke auch nicht wissen, was Ihnen verordnet wurde.
Ist das E-Rezept nicht signiert gehen Ihnen also viele Vorteile verloren: sichere Versorgung, sofortige Verfügbarkeit, keine zusätzlichen Wege, kein zusätzlicher Aufwand.

Im Zweifel lieber nachfragen

Unsere Empfehlung ist daher, in der Praxis nachzufragen, ob das Rezept unmittelbar signiert wurde. Gerade bei wichtigen und sofort benötigten Medikamenten sollten Sie dieses erfragen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass das Rezept signiert wurde, bitten Sie um einen Ausdruck des E-Rezeptes mit Barcode. Dieser Ausdruck kann nur erzeugt werden, wenn die digitale Signatur vorliegt (er muss aber nicht handschriftlich unterschrieben werden!).
Der Vorteil des Ausdrucks: Sie sehen direkt, was Ihnen verordnet wurde und Sie können sicher sein, dass das Rezept digital signiert wurde. Auf den Ausdruck mit Barcode haben Sie einen gesetzlichen Anspruch – lassen Sie sich nicht von der Arztpraxis vertrösten. Es aber kann natürlich sein, dass Sie einen Moment warten müssen bis der Arzt oder die Ärztin dazu kommt das Rezept zu signieren – ganz wie früher beim rosa Rezept.

Vorsicht bei Teststreifen, Verbandmitteln, Lanzetten und Kanülen

Auch andere Probleme können beim E-Rezept auftauchen. So dürfen noch nicht alle Produkte, die Sie vom Arzt verordnet bekommen mit einem E-Rezept verordnet werden. Dies gilt zum Beispiel für starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) aber auch für Teststreifen, Verbandmittel und Zubehör wie Spritzen und Kanülen sowie alle sogenannten Hilfsmittelverordnungen. Werden solche Produkte dennoch von der Praxis auf E-Rezept verordnet, müssen wir die Einlösung in der Apotheke leider ablehnen und Sie müssen erneut in die Arztpraxis, um ein neues Rezept zu holen.
In der Regel achten die Arztpraxen darauf und nutzen für solche Produkte weiter Papierrezepte. Aber manchmal rutscht so etwas durch. Schauen Sie am besten selbst zusätzlich darauf, welche Produkte Ihnen als E-Rezept verordnet werden, um ungewollten Extrawege zu vermeiden.
E-Rezept per App
Mit der offiziellen E-Rezept App der gematik können Sie auch ohne Ausdruck das Rezept einsehen und an eine Apotheke Ihrer Wahl schicken. Allerdings benötigen Sie dafür ein Smartphone welches „NFC-fähig“ sein muss (z.B. Smartphones mit denen man auch kontaktlos bezahlen kann) und Sie müssen sich von Ihrer Krankenkasse eine PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte schicken lassen. Wenn Sie Interesse haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Installation und Einrichtung.
In Zukunft soll es zudem auch möglich werden, das E-Rezept ohne PIN mit einer geeigneten App von der Gesundheitskarte zu lesen und an die Apotheke Ihrer Wahl zu schicken. Sobald dies geht, werden wir Sie natürlich informieren mit welcher App Sie uns optimal erreichen, so dass Sie die gewohnte Versorgungsqualität Ihrer KOSMOS Apotheke auch digital und mit dem E-Rezept voll nutzen können.